Um einen Baum fachgerecht pflegen zu können, ist es wichtig, sich mit den individuellen Bedürfnissen dieses Lebewesens und seiner Rolle in der Gesamtheit unseres Ökosystems auseinanderzusetzen. Jede Baumpflegemaßnahme ist ein Eingreifen in dieses System. Aus diesem Grund liegt es mir besonders am Herzen, diesen Eingriff so gering wie möglich zu halten und – wenn es geht- keine "Fußabdrücke" zu hinterlassen. Außerdem bin ich stets bemüht, die Interessen des Menschen sowie des Baumes zu vereinen. Mit der Arbeitsmethode der Seilklettertechnik und einer professionellen, unparteiischen Arbeitsweise kann ich diese Anliegen am besten umsetzen.
Kroneneinkürzung:
Schnittmaßnahme, um eine gewünschte Größe der Baumkrone zu bewahren, sie daraufhin zu reduzieren oder um einer Beeinträchtigung des Umfeldes durch den Wuchs des Baumes entgegen zu wirken (z.B. Gebäudefreischnitt/ Verschattung von Photovoltaikanlagen)
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Kronenauslichtung: Kronenpflege: Jungbaumschnitt: Obstbaumschnitt: |
Stellt eine Baumkrone oder Teile von ihr eine Gefahr für das Umfeld des Baumes dar, kann diese durch passende Schnittmaßnahmen und/oder dem Einbau spezieller Haltesysteme wieder stabilisiert werden
Wenn die Vitalität des Baumes durch Umstände wie Alter, Pilzbefall, Blitzschlag, Baumaßnahmen oder
Ähnliches beeinträchtig worden ist, besteht die Möglichkeit durch
• eine Vitalisierungskur
• adäquate Schnittmaßnahmen
• Bodenverbesserung
• Sichern der Krone durch spezielle Haltesysteme (s. Kronensicherung)
den Zustand des Baumes zu verbessern bzw. eine weitere Verschlechterung zu verhindern.
Ist ein Baum nicht mehr verkehrssicher, das heißt er stellt in seinem Ganzen oder in seinen Teilen eine konkrete Gefahr für sein Umfeld dar, sind folgende Maßnahmen, je nach Bedarf, möglich und notwendig:
Visuelle oder eingehende Stand- und Bruchsicherheitskontrolle (s. Baumkontrolle), sowie eine Empfehlung von Maßnahmen, falls nötig
Entfernung des Totholzes
Anpassen des Lichtraumprofils (=der für den Verkehr freizuhaltende Raum in unmittelbarer Umgebung des Baumes)
Eine Notwendigkeit für diese Maßnahmen ergibt sich aus der sogenannten Verkehrssicherungspflicht, die auch Privatpersonen dazu anhält, Gefahren für den öffentlichen Verkehr z.B. durch Bäume, die sich in ihrem Besitz befinden, auszuschließen.